Tätigkeitsgebiete

Unsere Tätigkeitsgebiete:

Als Rechtsanwaltskanzlei verfügen wir über ein breites Spektrum an Tätigkeitsfeldern, die sich auf nahezu alle Rechtsbereiche erstrecken.

Zu diesen gehören unter anderem:

Allgemeines Zivilrecht:

Hierzu gehören alle rechtlichen Angelegenheiten, die zwischen Privatpersonen oder Unternehmen auftreten können, wie zum Beispiel Vertragsrecht, Kaufrecht, Schadensersatzrecht, Arbeitsrecht und Mietrecht.

Strafrecht:

Hierzu gehört die Verteidigung von Personen, die einer strafrechtlichen Verfehlung beschuldigt oder angeklagt sind. Wir übernehmen die Verteidigung in Strafverfahren, die Vertretung in Berufungsverfahren sowie die Beratung in jeglichen Strafangelegenheiten. Oft führt das rechtzeitige Einschreiten eines Rechtsanwaltes zur Einstellung des Verfahrens bereits im Ermittlungsverfahren.

Familienrecht:

Hierzu gehört die Beratung und Vertretung unserer Mandanten in allen Angelegenheiten rund um das Thema Familie, wie Scheidungen, Unterhaltsfragen, Sorgerecht oder Adoptionen. Meist zahlt es sich aus, die Meinung verschiedener Rechtsanwälte einzuholen, um eine realistische Einschätzung der Situation und der Möglichkeiten erlangen zu können.

Erbrecht:

Hierzu gehören alle Angelegenheiten rund um das Erbe, wie zum Beispiel die Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder aber die die Durchsetzung von Erbansprüchen. Da es hier in einer Vielzahl von Fällen um beachtliche Vermögenswerte geht, ist eine professionelle rechtliche Beratung unabdingbar.

Arbeitsrecht:

Als Experten im Bereich des Arbeitsrecht (eines der Spezialgebiete des Zivilrechts), beraten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, wie Arbeitsverträge, Kündigungen, Entlassungen oder bei sonstigen rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen.

Verwaltungsrecht:

Hierzu gehört die Vertretung und Beratung von Mandanten in Angelegenheiten, die mit der Verwaltung zu tun haben, wie zum Beispiel Baurecht, Gewerberecht oder Umweltrecht.

Fremdenrecht:

Dieses Tätigkeitsgebiet umfasst eine Vielzahl von rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Fremden- und Asylrecht. Hierzu gehört die Beratung und Vertretung von Mandanten in Fragen des Aufenthaltsrechts, der Einbürgerung, des Asylrechts sowie der Integration.

Aufenthaltsrecht: Wir bieten unseren Mandanten Beratung in Fragen des Aufenthaltsrechts, z.B. bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln, Visa, Verlängerungen von Aufenthaltsgenehmigungen oder bei der Verhinderung von Ausweisungen und Abschiebungen.

Asylrecht: Wir beraten Mandanten auch in Asylverfahren, einschließlich der Beantragung von Asyl, der Überprüfung von Ablehnungen und helfe bei der Durchsetzung von Schutz- und Aufenthaltsrechten.

Einbürgerung: Weiters bieten wir Hilfe bei jeglichen Fragen zur Einbürgerung, einschließlich der Überprüfung der Voraussetzungen, sowie Hilfe bei der Beantragung und des Ablaufs des Einbürgerungsverfahrens.

Integration: Ebenfalls können wir bei der Suche nach günstigen und staatlich anerkannten Sprach- und Integrationskursen behilflich sein sowie bei der Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen, welche oft dringend für die Ausübung einer Tätigkeit in Österreich oder für einen Aufenhaltstitel benötigt werden.

Durch unser hohes Maß an Fachwissen und Erfahrung in diesem Tätigkeitsgebiet senkt eine qualifizierte anwaltliche Beratung und Hilfe die Frustration beim Umgang mit Behörden auf ein Mindestmaß herab.

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